Pop und Antisemitismus: Roger Waters klagt gegen Konzertabsage in Frankfurt

Roger Waters klagt gegen die Stadt Frankfurt am Main und gegen des Land Hessen. Beim Verwaltungsgericht Frankfurt ging am Mittwoch ein Eilantrag gegen das geplante Verbot seines Auftritts in der Frankfurter Festhalle ein, wie eine Sprecherin sagte. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk berichtet. Stadt und Land wollten den Auftritt verhindern, weil sie dem Musiker Antisemitismus vorwerfen. Unter anderem hatte er bei Konzerten einen Ballon in Schweineform und mit Davidstern aufsteigen lassen.

Der Musiker berufe sich auf die Kunst- und Meinungsfreiheit, so die Sprecherin. Waters wolle erreichen, dass er mit einer einstweiligen Anordnung am 28. Mai 2023 die Halle betreten darf. Der Antrag richtet sich gegen das Land Hessen und die Stadt Frankfurt. Diese haben als Gesellschafter der Messe diese angewiesen, den Vertrag mit dem Musiker zu kündigen.

Das Gericht entscheidet frühestens am 17. April, spätestens bis Ende des Monats. Zuerst haben der Sprecherin zufolge die Stadt und das Land Gelegenheit zur Stellungnahme. Gegen den Gerichtsbeschluss könnten die Parteien dann noch Einspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Waters hatte juristische Schritte bereits angekündigt: „Politiker haben kein Recht, Künstler und ihre Fans mit Auftrittsverboten einzuschüchtern und zu schikanieren“, sagte der Sänger in London. „Ich kämpfe für all unsere Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Redefreiheit. We are on the road to Frankfurt. Frankfurt, wir kommen!“ Die Stadt München hat trotz Aufforderungen zur Absage bislang auf ein Verbot von Waters’ Auftritt am 21. Mai verzichtet. (dpa)

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