Frau beim Sex erwürgt: Tödliches Würgespiel? Mann wegen Mordes verurteilt – er strangulierte sie zu Tode
Strangulation beim Sex! Im Rausch erwürgte ein 30-jähriger Mann eine 44-jährige Frau beim Geschlechtsverkehr. Er selbst sprach von Würgespielen. Nun wurde er vom Landgericht Darmstadt verurteilt.
Eine 44-Jährige Frau starb beim Sex mit einem 30-Jährigen. Der Mann würgte sie beim Geschlechtsakt zu Tode. Nun wurde er in einem Strafprozess verurteilt.
Tödliches Würgespiel? Mann wegen Mordes verurteilt – er strangulierte Frau beim Sex zu Tode
Nach dem Tod einer Frau durch Erwürgen beim Sex hat das Landgericht Darmstadt einen 30-Jährigen zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Zugunsten des drogen- und alkoholabhängigen Verurteilten sah das Gericht am Mittwoch eine wegen Enthemmung verminderte Schuldfähigkeit. Der Angeklagte, der laut Psychiatern eine Persönlichkeitsstörung hat, hatte im Prozess nichts zu den Vorwürfen gesagt. Nach Auffassung des Gerichts erwürgte der Deutsche Ende März 2023 im südhessischen Bensheim zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs eine 44 Jahre alte Frau.
Er hatte in der Tatnacht selbst einen Notruf abgesetzt und dabei von Sex mit einvernehmlichen “Würgespielen” gesprochen. An dieses Einvernehmen glaubte das Gericht aber wegen gegenteiliger Zeugenaussagen nicht.
Beim Sex erwürgt: Er sprach beim Notruf voneinvernehmlichen “Würgespielen”
Mit dem Urteil folgte die Kammer der Staatsanwaltschaft, die die Tat ebenfalls als Mord unter verminderter Schuldfähigkeit bewertet, aber zwölf Jahre Freiheitsstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert hatte. “Die Wurzel seiner Taten ist immer dieselbe: Seine Gewaltbereitschaft zur Durchsetzung seiner Interessen”, hatte Staatsanwältin Eva Heid in ihrem Plädoyer gesagt.
Mann (30) vomLandgericht Darmstadt verurteilt
Der jetzt Verurteilte war als Jugendlicher aufgefallen, unter anderem bei einer Verhaltenstherapie in Spanien. Als er drohte, dort ein Haus in die Luft zu sprengen, musste er das Land verlassen und bekam ein Einreiseverbot. 2012 raubte er einen Taxifahrer aus und plante, ihn im Kofferraum seines Wagens in einem Baggersee zu versenken. 2016 setzte er Teile seiner Haftzelle in Brand, weil ihm der Strafvollzug nicht gefiel.
Die Verteidiger hatten die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge bewertet und auf “eine Freiheitsstrafe im einstelligen Bereich” plädiert. Sie sahen keine Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung. Dass ihr Mandant für den Tod der Frau verantwortlich war, bezweifelten sie jedoch nicht.
Die Schwurgerichtskammer verhängte jetzt noch keine Sicherungsverwahrung für den Angeklagten, obwohl sie die Voraussetzungen für gegeben hält. Das Gericht sah zu dessen Gunsten seine Alkoholisierung von mehr als zwei Promille und, dass er sich stellte. Es liege am Angeklagten, sich in der Haft entsprechend zu verhalten, “oder für immer weggeschlossen zu werden”, sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner. Die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung sei nur aufgeschoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Lesen Sie auch:
Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
rad/news.de/dpa