Wegen KI-Nutzung: US-Musikergewerkschaft verklagt Majorlabel

Ihre Namen stehen im Kleingedruckten und sind meist nur wenigen bekannt – und doch spielen Studiomusikerinnen und ‑musiker bei zahllosen Songs eine zentrale Rolle. Ob in Orchesterstärke oder Bandbesetzung, sie begleiten die Stars und Sternchen, wenn diese neue Musik einspielen.

Um den Schutz und die Bezahlung dieser Leistung geht es in einer Klage, die Ende vergangener Woche von der American Federation of Musicians of the United States and Canada (AFM) gegen Universal Music und Warner Music eingereicht wurde. Die Gewerkschaft, die 70.000 Musiker vertritt, ist der Auffassung, dass die beiden Majorlabel gegen den Tarifvertrag mit der AFM verstoßen haben, indem sie den KI-Unternehmen Suno und Udio erlaubt haben, Musik ihrer Kataloge zu nutzen.

„Sowohl Universal als auch Warner haben es versäumt und sich geweigert, den Musikern eine Entschädigung für die Nutzung ihrer Aufnahmen durch KI zu zahlen“, heißt es in der Klageschrift, die darauf abzielt, dass die Musikerinnen und Musiker nachträglich bezahlt werden.

Suno und Udio haben KI-Plattformen entwickelt, mit denen Songs erstellt werden können. Trainiert wurde diese Software unter anderem mit Musik von Warner und Universal. Gegen diese unlizensierte Nutzung klagten die Labels 2024. Im Herbst 2025 wurde der Streit mit Deals zwischen den Plattenfirmen und den Softwareentwicklern beigelegt: Suno und Udio erhielten die Lizenz, Millionen von Liedern zu nutzen, weitere gemeinsame Tool-Entwicklungen wurden vereinbart.

Warner-CEO Robert Kyncl sprach damals von einem „Sieg für die kreative Gemeinschaft, von dem alle profitieren“. Das sieht die AFM offenbar anders. In der Klage heißt es: „Während die Beklagten ihre eigenen Interessen schützten und sich durch rückwirkende Vergleiche und künftige Lizenzen eine bedeutende neue Einnahmequelle erschlossen, haben sie sich geweigert, die Musiker zu entschädigen, deren Werke – geschaffen mit ihren eigenen Instrumenten und dank ihres Talents, ihrer Kreativität und ihrer harten Arbeit – zu Gewinnzwecken in KI-Systeme eingespeist werden.“

Die Gewerkschaft argumentiert, dass die Lizenzierung an KI-Plattformen eine „neue Verwendung“ (new use) der Musik darstellt. Laut dem tarifvertraglich geregelten „Sound Recording Labor Agreement“ müsse eine solche Verwendung offengelegt und bezahlt werden. Beides sieht die AFM nicht gegeben.

Warner reagierte laut „Billboard Magazine“ enttäuscht auf die Klage und bezeichnete sie als „unproduktives Vorgehen“. Universal zeigte sich optimistisch, dass man sich durch Verhandlungen einigen könne.