Produktrückruf im Juni 2023: Mit Listerien verseucht! Beliebter Wurst-Aufschnitt zurückgerufen

Schlechte Nachrichten für Liebhaber fleischlicher Genüsse: Aktuell werden verschiedene Wurstwaren zurückgerufen, nachdem in dem Aufschnitt Listerien nachgewiesen wurden. Finger weg von DIESEN Wurstprodukten!

Zu einer zünftigen Brotzeit gehört eine bunte Wurst-Auswahl einfach dazu – aktuell wird jedoch vom Verzehr bestimmter Aufschnitt-Sorten eingehend abgeraten. Der Grund: Im Rahmen eines aktuellen Produktrückrufs wurde darauf hingewiesen, dass bei einer stichprobenartigen Untersuchungen der Wurstprodukte beunruhigende Bakterien entdeckt wurden.

Wurst-Aufschnitt mit Listerien verunreinigt: Diese Aufschnitt-Sorten werden zurückgerufen

Wie die FirmaThomas Kurz e.K. Service rund um Fleisch und Wurst in Schorndorf mitteilte, wurde der im Bundesland Baden-Württemberg verkaufte Aufschnitt im Rahmen von Qualitätskontrollen beanstandet. Bei den Wurstsorten, die mit Listerien verunreinigt sein könnten und deshalb eine Gesundheitsgefahr darstellen, handelt es sich um Salami, Kochschinken, Kaiserfleisch sowie Barbarossaschinken. Bei dem Aufschnitt, der als SB-Ware vertrieben wurde, sind Produkte mit den folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten zurückgerufen worden:

  • Salami, 90 Gramm, MHD vom 27. Juni bis 29. Juni 2023
  • Kochschinken-Aufschnitt, MHD vom 21. Juni bis 23. Juni 2023
  • Kaiserfleisch, MHD vom 22. Juni bis 24. Juni 2023
  • Barbarossaschinken, MHD vom 22. Juni bis 24. Juni 2023

Listerien in beliebter Wurst entdeckt: Diese Symptome sprechen für eine Infektion

Konkret sind der Verbraucherwarnung zufolge Bakterien vom Typ Listeria monocytogenes nachgewiesen worden, im Volksmund auch als Listerien bekannt. Die Erreger können nach dem Verzehr belasteter Produkte grippeähnliche Symptome auslösen, beispielsweise Fieber und Durchfall. Als bei einer Listerien-Infektion besonders gefährdet gelten Schwangere, kleine Kinder, immunsupprimierte sowie ältere Personen. Im aktuellen Produktrückruf wird betont, dass nicht nur Risikogruppen, sondern alle Verbraucherinnen und Verbraucher von der zurückgerufenen Wurst Abstand nehmen und die Fleischwaren nicht verzehren sollten.

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Kundinnen und Kunden, die die beanstandete und potenziell mit Listerien verunreinigte Wurst gekauft haben, werden gebeten, das Produkt in die Einkaufsstätte zurückzubringen. Dort werde der Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

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loc/news.de