Medien- und Persönlichkeitsrecht: Christian Schertz lobt Dissertationspreis aus
Seine Studenten von der Universität Potsdam nimmt Christian Schertz, Deutschlands wohl bekanntester Medienrechtsanwalt, gerne zum Gericht mit, wenn er in der Brandenburger Landeshauptstadt für die Persönlichkeitsrechte von einem seiner Mandanten kämpft. Dann kann es schon mal passieren, dass er den gegnerischen Anwalt auf dem Gerichtsflur zusammenfaltet, wenn der sich nach seiner Meinung nicht richtig vorbereitet hat. So war es jedenfalls im Mai in der ARD-Dokumentation „Der Staranwalt“ zu sehen.
Jetzt hat Schertz, der an der juristischen Fakultät der Uni Potsdam als Honorarprofessor Medienrecht lehrt, einen Dissertationspreis für Presse- und Persönlichkeitsrecht ausgelobt.
„Es ist mir ein persönliches Anliegen, die Forschung im Bereich Presse- und Persönlichkeitsrecht zu unterstützen und zu fördern“, wird Christian Schertz in einer Mitteilung der Universität zitiert. „In Zeiten von künstlicher Intelligenz, Deep Fake, Hate Speech und Social Media ist die wissenschaftliche Untersuchung des Schutzes des Individuums in Abwägung mit der Presse- und Meinungsfreiheit wichtiger denn je. Insofern freue ich mich, dass die Juristische Fakultät der Universität Potsdam sich an der Auslobung des Dissertationspreises für Presse- und Persönlichkeitsrecht beteiligt.“
Mit 3000 Euro dotiert
Die mit 3000 Euro dotierte Auszeichnung will Dissertationen würdigen, die auf diesem Gebiet einen herausragenden Beitrag zum rechtswissenschaftlichen Diskurs leisten, heißt es in der Mitteilung. So wichtig ein finanzieller Anreiz für Studierende sein kann – mit seiner immensen Popularität weit über die juristischen Grenzen hinweg, ist Schertz selbst der Beweis für die Bedeutung seines Fachgebiets.
Bekannt durch die Vertretung von Prominenten
In der Öffentlichkeit wurde Schertz vor allem dadurch bekannt, dass er Prominente wie Günther Jauch, Jan Böhmermann, Karl-Theodor zu Guttenberg oder den Rammstein-Sänger Till Lindemann vertritt. Aber auch Unternehmen und Parteien gehören zu seinen Mandanten.
Entsprechend begeistert äußert sich Lehrstuhlinhaber Marcus Schladebach: „Mit dem gestifteten Dissertationspreis wirkt Christian Schertz aktiv und zukunftsgerichtet an der wissenschaftlichen Fortentwicklung dieses dynamischen medienrechtlichen Gebiets mit“, sagte er zur Auslobung des Dissertationspreises. „Zugleich stärkt er damit in herausragender Weise die Attraktivität der Universität Potsdam als aufblühender Standort für medienrechtliche Forschung und Lehre.“
Die Dissertation muss in deutscher Sprache verfasst und das Promotionsverfahren im zurückliegenden Kalenderjahr an einer deutschen Hochschule abgeschlossen worden sein. Mit dem Preis ist die Möglichkeit verbunden, dass die Promotionsschrift in der von den Professoren Marcus Schladebach und Christian Schertz herausgegebenen Reihe „Studien zum Medienrecht“ veröffentlicht wird.