Eilmeldung: Verfassungsgericht kippt Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren

+++Eilmeldung+++ Nur auf Basis neuer Beweise können freigesprochene Verdächtige nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden. Erfahren Sie hier mehr zum Thema.

Nur auf Basis neuer Beweise können freigesprochene Verdächtige nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden. Die Ende 2021 in Kraft getretene Reform der Strafprozessordnung sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung basiert auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde automatisiert veröffentlicht. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

roj/news.de