RB Leipzig geht gerichtlich gegen Corona-Beschränkungen vor
Vizemeister RB Leipzig wehrt sich als erster Bundesligaclub gegen die Corona-Beschränkungen bei der Zulassung von Zuschauern. Wie der Verein am Samstag mitteilte, wurde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen ein Antrag auf „Erlass einer einstweiligen Anordnung“ im Eilverfahren gestellt. Im Gegensatz zur Situation in anderen Bundesländern, wo wieder deutlich mehr Fans in die Stadion dürfen, gilt in Sachsen derzeit noch eine Obergrenze von maximal 1000 Menschen.
„RB Leipzig hofft, dass auf diesem Wege kurzfristig eine für alle Seiten sachlich faire, gerechtfertigte und nachvollziehbare Entscheidung und zugleich eine Lösung hinsichtlich der aktuell extremen Zuschauerbeschränkung bei den Heimspielen“ erwirkt werden könne, heißt es in der knappen Stellungnahme. RB spielt am kommenden Samstag (18.30 Uhr/Sky) allerdings zunächst beim FC Bayern – das nächste Heimspiel steht am 11. Februar gegen den 1. FC Köln an.
RB-Chef Oliver Mintzlaff hatte den Schritt in einem „Bild“-Interview angekündigt. „Denn das gehört zu unserer unternehmerischen Verantwortung“, hatte der 46-Jährige gesagt. Ähnliche Überlegungen gab und gibt es wohl bei mehreren anderen Vereinen – offensiv hatte auch Borussia Dortmunds Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke die juristische Prüfung der Corona-Verordnung in Nordrhein-Westfalen angekündigt. Dort dürfen derzeit grundsätzlich nur 750 Zuschauerinnen und Zuschauer in die Stadien.
Juristen hatten einer Klage zuletzt durchaus Chancen auf Erfolg eingeräumt. Bleibt es dennoch bei den aktuellen Corona-Beschränkungen, würden am kommenden Spieltag nach der Länderspielpause in einigen Stadien mehrere Tausend Fans jubeln – und in anderen nur ein paar wenige Hundert.
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Bund und Länder hatten in der vergangenen Corona-Konferenz am Montag beschlossen, dass wegen der Omikron-Variante abgewartet wird mit Öffnungsschritten für Großveranstaltungen – bis zum 9. Februar sollen einheitliche Regeln vereinbart werden. In der Folge wurde allerdings in Bayern bereits die Zulassung von bis zu 10 000 Menschen (maximal 25 Prozent der Gesamtkapazität) erlaubt. Die Landesregierung in Baden-Württemberg folgte mit einem Beschluss.
Das Dashboard des Robert Koch-Instituts wies am Samstag für Sachsen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 597,8 auf, der Landkreis Leipzig kommt auf einen Wert von 803,1. Die aktuelle Corona-Verordnung des Bundeslands ist bis zum 6. Februar gültig. (dpa)