Urteil in Missbrauchsprozess: Horror-Mutter bietet Tochter (7) für Missbrauch an – so lautet das Urteil

  • Missbrauchsprozess in Augsburg gegen 30-Jährige
  • Horror-Mutter soll siebenjährige Tochter Kinderschändern angeboten haben
  • Gericht spricht mehrjährige Haftstrafe aus

Die Vorwürfe, die eine 30 Jahre alte Frau in Augsburg auf die Anklagebank brachten, sind ebenso unfassbar wie abscheulich: Der Angeklagten wurde vorgeworfen, ihre eigene, erst sieben Jahre alter Tochter einem wildfremden Mann zum sexuellen Missbrauch angeboten zu haben. Das Urteil gegen die Horror-Mutter fiel am 22. Januar, wie unter anderem bei “Bild” zu lesen ist.

Horror-Mutter bot Tochter (7) für Missbrauch an – Haftstrafe

Die angeklagte 30-Jährige Frau muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte die Mutter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und weiterer Straftaten. Richterin Sandra Mayer fand bei der Urteilsverkündung deutliche Worte für das Verhalten der Angeklagten: “Wir sind schockiert”, erklärte die Juristin und bezeichnete die Tat als “widerlich”. Nur eine lange Haftstrafe komme für ein solches Vergehen in Betracht, stellte die Richterin klar. Die Staatsanwaltschaft hatte eine ähnliche Strafe gefordert, während die Verteidigung auf Bewährung plädiert hatte.

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30-Jährige bietet eigenes Kind für 100 Euro einem Kinderschänder an

Die Frau hatte ihre Tochter kurz vor deren achtem Geburtstag einem Mann über einen Messenger-Dienst angeboten. Für ein Treffen mit dem Kind verlangte sie 100 Euro und übermittelte dem Mann ihre Bankdaten. Zu einer tatsächlichen Begegnung zwischen dem Mann und dem Mädchen kam es jedoch nicht. Der Chat-Partner der Mutter informierte die Polizei, bevor es zu einem Treffen kommen konnte. Nach dem Strafgesetzbuch gilt bereits das Anbieten von Kindern für sexuelle Handlungen als Missbrauchstat – auch wenn die Tat nicht vollendet wird.

Angeklagte blitzt mit haarsträubender Ausrede vor Gericht ab

Vor Gericht räumte die 30-Jährige den Chat zwar ein, präsentierte jedoch eine fragwürdige Erklärung: Sie habe lediglich Pädophile überführen wollen. Die Richterin wies diese Behauptung entschieden zurück: “Da ist kein Funken Wahrheit dran.” Die Angeklagte habe dem Gericht “Märchen erzählt”, so Mayer weiter. Allerdings schloss die Richterin nicht aus, dass die Frau letztlich nur am Geld interessiert war und möglicherweise nie zu einem Treffen erschienen wäre. Bei der Durchsuchung der Wohnung stießen Ermittler zudem auf eine pornografische Aufnahme des Mädchens. Die Polizei geht davon aus, dass die Mutter dieses Foto angefertigt hatte, um es im Internet zu verkaufen.

Mutter (30) misshandelte eigene Tochter – und bricht vor Gericht in Tränen aus

Die Verurteilte war bereits zuvor mit dem Jugendamt in Kontakt gekommen. Nach einer Handgreiflichkeit gegen ihre Tochter hatten die Behörden eingegriffen. Im Jahr 2021 erhielt sie wegen Körperverletzung eine Geldstrafe. Das mittlerweile neunjährige Mädchen lebt inzwischen bei seiner Großmutter. Diese glaubt laut “Bild” jedoch weiterhin an die Unschuld ihrer Tochter und brachte vor Gericht weitere Ausreden vor. Richterin Mayer äußerte die Hoffnung, dass das Kind künftig vollständig dem Einfluss seiner Mutter entzogen wird. Bei der Urteilsverkündung brach die Angeklagte in Tränen aus.

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loc/news.de/dpa/stg