Höherer Rundfunkbeitrag ab 2025: GEZ-Hammer! So stark soll die Rundfunkgebühr erhöht werden

58 Cent mehr pro Monat: Das ist die vorläufige Empfehlung unabhängiger Finanzexperten für den Rundfunkbeitrag. Er soll demnach ab 2025 bei 18,94 Euro liegen. Aber es ist noch vieles offen.

Es sind wenig erfreuliche Nachrichten, die Deutschlands Rundfunkbeitragszahlerinnen und -zahler blühen: Der Rundfunkbeitrag soll ab 2025 vorläufigen Berechnungen von Finanzexperten zufolge von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen.

Erhöhung von Rundfunkbeitrag ab 2025: Gremium schätzt Beitrags-Plus auf 58 Cent

Das geht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus einem am 17. November 2023 bekanntgewordenen Entwurf des Expertengremiums KEF hervor. Die Kommission will Anfang 2024 eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer abgeben, die das letzte Wort zur Beitragshöhe haben. Sie müssen sich aber eng an der KEF-Empfehlung orientieren.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus ARD, ZDF und Deutschlandradio wird im Wesentlichen aus Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag finanziert, den Haushalte und Firmen zahlen. 2022 kamen 8,4 Milliarden Euro für die Medienhäuser zusammen. Die Beitragshöhe ist in einem Staatsvertrag festgelegt, dem alle Länder einstimmig zustimmen müssen.

Drohender Zoff wegen geplanter Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Mit der nun wahrscheinlicher gewordenen Empfehlung für eine Steigerung des Beitrags droht ein Konflikt. Denn mehrere Ministerpräsidenten haben schon vor Wochen und Monaten klargemacht, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden, weil sie dafür keine Akzeptanz in der Bevölkerung sehen. Wenn sich diese Länder gegen eine Erhöhung stemmen sollten, ist damit zu rechnen, dass der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte.

Immer wieder verweisen die Länderchefs, die gegen ein Plus sind, auch auf den Skandal beim ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Der Sender stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung. Es gab an der Spitze personelle Konsequenzen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Zudem läuft ein Untersuchungsausschuss im brandenburgischen Landtag.

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In den Ländern gibt es aber auch andere Stimmen. So kam Kritik auch aus der Medienbranche an den Länderchefs, die sich schon auf Beitragsstabilität festgelegt haben. Grund: Sie hatten sie schon in einer frühen Phase getan – noch während der laufenden KEF-Berechnungen – und damit quasi das Ergebnis vorweggenommen. Die Überprüfung des Finanzbedarfs ist mit der KEF staatsfern organisiert.

Die öffentlich-rechtlichen Häuser verweisen darauf, dass allein durch die Inflation Kosten gestiegen seien. Die Rede war von einer maßvollen Anmeldung des Finanzbedarfs für die Jahre 2025 bis 2028. Die aktuelle Periode läuft noch bis Ende 2024, mindestens bis dahin gilt der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro.

GEZ-Gebühren sollen steigen – wird die Beitragserhöhung wieder ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht?

Schon bei der vergangenen Veränderung war das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet worden. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten geklagt, weil sich das Land Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung gestemmt hatte. Es kam erst gar nicht zu einer notwendigen Abstimmung im Landtag in Magdeburg. Damals stand Sachsen-Anhalt um Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) allerdings alleine da. Alle anderen Bundesländer waren damals – anders als dieses Mal – bereit, der Erhöhung zuzustimmen. Am Ende setzten die Bundesverfassungsrichter die Steigerung um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro in Kraft und rügten Sachsen-Anhalt.

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Der Rundfunkbeitrag ist Teil der Struktur, die die Bundesländer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk per Staatsverträgen festlegen. Darin beschreiben sie den groben Aufbau der Häuser, die Kontrollmechanismen auch mit Blick auf sparsames Wirtschaften mit dem Geld aus den Rundfunkbeiträgen und den Auftrag, den die Sender für die Gesellschaft erfüllen sollen. Um konkrete Programminhalte geht es nicht. Darauf haben die Länder keinen Einfluss, weil in Deutschland Presse- und Rundfunkfreiheit per Grundgesetz gilt. Aus dem Auftrag ergibt sich auch der Finanzbedarf der Häuser, den sie der KEF zur Überprüfung vorlegen.

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loc/news.de/dpa