Thomas Drach: Urteil gefallen! Reemtsma-Entführer kommt nie wieder frei

Nach exakt 100 Verhandlungstagen ist der Mammut-Prozess gegen Thomas Drach zu Ende. Das Kölner Landgericht schickt Deutschlands wohl bekanntesten Schwerverbrecher für lange Zeit hinter schwedische Gardinen.

Am 4. Januar 2024 fiel nach exakt 100 Verhandlungstagen das Urteil: Das Kölner Landgericht hat Thomas Drach wegen Raubs und versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Außerdem verhängte die Kammer gegen den Reemtsma-Entführer anschließende Sicherungsverwahrung. Damit wird Thomas Drach nach verbüßter Haft in den Maßregelvollzug überstellt und dort weiter hinter Gittern sitzen. Das Gericht entsprach mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Urteil gegen Thomas Drach: 15 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in den Jahren 2018 und 2019 drei Raubüberfälle auf Werttransporter in Köln und Frankfurt am Main begangen hat. Bei zwei der Taten gab er laut Urteil Schüsse auf die Geldboten ab, die beiden Männer erlitten schwere Verletzungen. Ein ebenfalls angeklagter Überfall im hessischen Limburg war Thomas Drach nicht nachzuweisen.

Reemtsma-Entführer zu hoher Haftstrafe verknackt

Drach hatte während des Prozesses stets alle Vorwürfe bestritten, seine Verteidiger hatten Freispruch für ihn beantragt. Mit dem Urteil am 100. Verhandlungstag endete ein fast zweijähriger Mammut-Prozess, der unter hohen Sicherheitsvorkehrungen stattfand.

1996 hatte der Deutsche den Erben der Hamburger Tabak-Dynastie Reemtsma, Jan Philipp Reemtsma, entführt und gegen Lösegeld wieder freigelassen. Für die Tat war Drach zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

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loc/news.de/dpa