DFB-Sportgericht sperrt Markus Anfang für ein Jahr
Der zurückgetretene Werder-Coach Markus Anfang darf wegen seiner Impfpass-Affäre mindestens in dieser Saison nicht mehr als Trainer arbeiten. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes sperrte den 47-Jährigen am Mittwoch rückwirkend ab dem 20. November für ein Jahr, setzt diese Strafe aber ab dem 10. Juni bis Mitte 2023 zur Bewährung aus. Zusätzlich muss Anfang eine Geldstrafe von 20 000 Euro zahlen.
„Markus Anfang und Florian Junge haben durch ihr Handeln in erheblichem Maße gegen die Vorbildfunktion als Trainer verstoßen“, sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, über den früheren Coach des Zweitligisten SV Werder Bremen und dessen Assistenten. Junge kam mit einer Geldstrafe von 3000 Euro sowie einer Zehn-Monats-Sperre davon, die ab dem 1. Juni ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wird. Diese Bewährungen seien „im Hinblick auf ihre abgelegten Geständnisse gerechtfertigt, um ihnen die Möglichkeit zu geben, zur Saison 2022/2023 ein neues Engagement einzugehen“, sagte Lorenz.
Das Bremer Gesundheitsamt hatte am 20. November Ermittlungen gegen Anfang und Junge wegen der Nutzung gefälschter Impfpässe eingeleitet. Zwei Tage später traten beide bei Werder am Tag des Heimspiels gegen den FC Schalke 04 von ihren Posten zurück. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat Anfang die Nutzung eines gefälschten Dokuments mittlerweile eingeräumt. Sportrechtlich liegt deshalb ein Verstoß gegen die Hygienekonzepte des DFB und der Deutschen Fußball Liga vor.
Weil das gefälschte Zertifikat Anfang und Junge als „zweifach gegen das Coronavirus geimpft“ auswies, nahmen sie ab dem frühen Herbst nicht mehr an den vorgeschriebenen Corona-Testungen von Werder Bremen teil, heißt es in der Mitteilung des DFB. Zudem hätten beide diesen Impfausweis auch dem Bremer Gesundheitsamt vorgelegt, um sich nach einem positiven Test bei dem Werder-Profi Marco Friedl einer Quarantäne als Kontaktperson zu entziehen.
Das Urteil ist nur eine erste sportrechtliche Konsequenz – Weitere Ermittlungen laufen
Das Bremer Gesundheitsamt zeigte Anfang daraufhin bei der Staatsanwaltschaft an, weil der Behörde mehrere Unregelmäßigkeiten in dem Impfpass aufgefallen waren. Dadurch kam der Skandal ins Rollen. So soll der Trainer zum Beispiel am Tag seines vermeintlichen ersten Impftermins in Köln ein Auswärtsspiel mit seinem damaligen Club SV Darmstadt 98 in Würzburg gehabt haben.
Weitere Recherchen der Strafermittlungsbehörde ergaben zudem: In Anfangs gefälschtem Dokument stand hinter dem ersten Impftermin eine Chargennummer, die nie verimpft wurde. Die Nummer des zweiten Termins wurde nach Angaben des Oberstaatsanwalts Frank Passade zwar verimpft – jedoch nicht an dem in Anfangs Zertifikat angegebenen Tag.
Das Urteil vom Dienstag ist aber nur eine erste sportrechtliche Konsequenz aus diesem Skandal. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin gegen den früheren Bundesliga-Profi von Fortuna Düsseldorf und Schalke 04. Unter anderem soll sich Anfang im November mit seinem gefälschten Dokument Zutritt zu einer Karnevalsfeier in seiner Heimatstadt Köln verschafft haben, an der nur geimpfte oder genesene Personen teilnehmen durften. Ob sich Anfang vor Gericht verantworten oder eine Geldstrafe zahlen muss, steht noch nicht fest. (dpa)