Elfjährige von Vergewaltiger geschwängert: Lebensgefahr nach Vergewaltigung! Mädchen (11) muss abtreiben
Im Alter von erst elf Jahren ist ein Mädchen vergewaltigt und geschwängert worden – die Täter waren nur wenige Jahre älter. Nun soll die Elfjährige einer Gerichtsentscheidung zufolge abtreiben, um Gefahr für Leib und Leben zu verhindern.
Es ist ein bedrückender Fall von sexuellem Kindesmissbrauch, mit dem sich der Oberste Gerichtshof in London derzeit beschäftigt: Ein Mädchen, erst elf Jahre jung, ist von mehreren 14-jährigen Jungen sexuell missbraucht und dabei geschwängert worden. Inzwischen steht fest: Die Schwangerschaft gefährdet das Leben des Mädchens massiv! Für das Gericht Grund genug, der Elfjährigen eine Abtreibung dringend ans Herz zu legen.
Mädchen (11) von 14-Jährigem vergewaltigt und geschwängert: Gericht ordnet Abtreibung an
Wie die britische “Metro” aktuell berichtet, wurde der Schwangerschaftsabbruch seitens des Gerichtes als dringend erforderlich beschlossen, da die bei dem sexuellen Missbrauch geschwängerte Elfjährige ärztlichen Gutachten zufolge körperlich nicht in der Lage sei, eine Schwangerschaft zu überstehen.
Schwangerschaft bringt Elfjährige in Gefahr
Die mit einer Schwangerschaft einhergehenden Risiken für das junge Mädchen seien “signifikant”, was mit der Anatomie des Mädchens begründet wurde. Selbst wenn eine Entbindung nur per Kaiserschnitt möglich sei, stehe zu befürchten, dass die Elfjährige von der Geburt nachhaltig traumatisiert werden könnte, zudem laufe die Elfjährige Gefahr, an ihrer mentalen Gesundheit Schaden zu nehmen, würde sie das bei einer Vergewaltigung gezeugte Kind austragen.
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14-jährige Internetbekanntschaft vergewaltigt Mädchen – Elfjährige wird schwanger
Die damals Zehnjährige soll dem Gericht zufolge bereits Ende Mai 2023 von einem 14-Jährigen vergewaltigt worden sein, den das Mädchen im Internet kennengelernt habe. Anfang Juni 2023 sei es erneut zu einem sexuellen Übergriff zum Nachteil der Schülerin gekommen, die dem Jugendamt bekannt war und nach einem Trauerfall innerhalb der Familie psychische Auffälligkeiten zeigte. Zudem soll das Mädchen bereits seit seinem achten Lebensjahr pornographische Inhalte konsumiert haben.
Wann der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden soll, gab das Gericht nicht öffentlich bekannt. Die schwangere Elfjährige sei aufgrund von “mangelnder intellektueller Entwicklung” nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen, ob sie das Baby zur Welt bringen oder eine Abtreibung vornehmen lassen wolle.
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loc/news.de